Prev-Next

Finanzen
 

Zum Bestreiten des Lebensunterhalts erhält jeder junge Mensch während seiner Betreuung Leistungen, die sich an der Höhe der gültigen Eckregelsätze (SGB XII) bemessen. Ergänzend trifft der RJV mit dem örtlich zuständigen Jugendamt einvernehmlich Regelungen, denen die „Empfehlungen für Leistungen des Landes Baden-Württemberg zu den Sonderaufwendungen im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für vollstationäre Hilfen“ zugrunde liegen.

Sind die Eltern dazu in der Lage, werden sie in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Grundlage (SGB VIII) vom zuständigen Jugendamt zu einem Kostenanteil an der Maßnahme herangezogen.