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Rechtliche Grundlage

Das Projekt a&m basiert rechtlich auf § 10 (Weisungen), Abs. 1 Nr. 1 – 9 JGG: „Weisungen sind Gebote und Verbote, welche die Lebensführung des Jugendlichen regeln und dadurch seine Erziehung fördern und sichern sollen. Dabei dürfen an die Lebensführung des Jugendlichen keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden. Der Richter kann dem Jugendlichen insbesondere auferlegen [...], 4. Arbeitsleistungen zu erbringen [...], 6. an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen [...].“ Da Weisungen Bestandteile eines Jugendgerichtsurteils sind, entscheidet die Justizbehörde auf Vorschlag der Jugendgerichtshilfe über die Teilnahme eines jungen Menschen am Projekt a&m.

Trägerschaft

Die Trägerschaft des Projekts a&m ist beim Ravensburger Jugendhilfeverein e.V. angesiedelt. Der RJV besteht seit 1983 und ist ein freier und privater Träger der Jugendhilfe mit Schwerpunkten in den Hilfen zur Erziehung und der Straffälligenhilfe. Die Räumlichkeiten des Stammhauses des Vereins gelten gleichsam als Anlaufstelle und Örtlichkeit für (Teil-) Angebote während der Projektdurchführung.

Mitarbeiter

Im Projekt a&m sind ausschließlich sozialpädagogische Fachkräfte beschäftigt. Für jeden Teilnehmenden übernimmt ein Projektmitarbeiter die persönliche Begleitung. Drei Begleiter bilden das federführende und für die Organisationsplanung verantwortliche Projektteam.